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   SG Duisburg, 14.09.2023 - S 36 U 253/22   

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https://dejure.org/2023,45459
SG Duisburg, 14.09.2023 - S 36 U 253/22 (https://dejure.org/2023,45459)
SG Duisburg, Entscheidung vom 14.09.2023 - S 36 U 253/22 (https://dejure.org/2023,45459)
SG Duisburg, Entscheidung vom 14. September 2023 - S 36 U 253/22 (https://dejure.org/2023,45459)
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  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus SG Duisburg, 14.09.2023 - S 36 U 253/22
    Es obliegt dem insofern beweisbelasteten Versicherten, das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen des Versicherungsfalles (insbesondere Verrichtung einer Versicherungshandlung, Gesundheitsschaden) im zweifelsfreien Vollbeweis zu erbringen, während für den Nachweis der Ursächlichkeit des Unfallereignisses für den feststehenden Gesundheitsschaden bereits eine hinreichende Wahrscheinlichkeit ausreichend ist (BSG, Urt. v. 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R, juris, Rn. 12 ff., 20; vgl. auch im Zusammenhang mit Berufskrankheiten: BSG, Urt. v. 16.03.2021 - B 2 U 17/19 R, juris, Rn. 43).
  • BSG, 16.03.2021 - B 2 U 17/19 R

    Anerkennung einer Berufskrankheit nach Nr. 4105 BKV - durch Asbest verursachtes

    Auszug aus SG Duisburg, 14.09.2023 - S 36 U 253/22
    Es obliegt dem insofern beweisbelasteten Versicherten, das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen des Versicherungsfalles (insbesondere Verrichtung einer Versicherungshandlung, Gesundheitsschaden) im zweifelsfreien Vollbeweis zu erbringen, während für den Nachweis der Ursächlichkeit des Unfallereignisses für den feststehenden Gesundheitsschaden bereits eine hinreichende Wahrscheinlichkeit ausreichend ist (BSG, Urt. v. 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R, juris, Rn. 12 ff., 20; vgl. auch im Zusammenhang mit Berufskrankheiten: BSG, Urt. v. 16.03.2021 - B 2 U 17/19 R, juris, Rn. 43).
  • BSG, 20.01.1977 - 8 RU 52/76
    Auszug aus SG Duisburg, 14.09.2023 - S 36 U 253/22
    Die bloße Möglichkeit verdichtet sich dann zur Wahrscheinlichkeit, wenn nach der geltenden ärztlichen bzw. wissenschaftlichen Lehrmeinung mehr für als gegen einen Zusammenhang spricht und auch ernste Zweifel im Hinblick auf eine andere Verursachung ausscheiden (vgl. BSG, Urteil vom 20.01.1977, Az.: 8 RU 52/76, SozR 2200 § 548 Nr. 27).
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